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Allgemeine Informationen über Bergfürer und
deren Tarifbestimmungen |
| Wer wird Berg- und Schiführer? |
Den Beruf des Berg- und Schiführers ergreift, wer es
liebt, sich mit der Großartigkeit der Berge und der Natur auseinander
zusetzen und diese Freude mit anderen Menschen zu teilen.
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| Wie wird man Berg- und Schiführer? |
Die Ausbildung zum Berg- und Schiführer erfolgt in
Österreich nach strengen Kriterien und befindet sich auf international
höchstem Niveau. Jährlich unterziehen sich etwa 120 Aspiranten
einer praktischen, dreitägigen Eignungsprüfung. Überdurchschnittliches
Können als Alpinist in Fels, Eis und Schnee ist Voraussetzung für
eine erfolgreiche Absolvierung. Etwa 30 bis 40 Teilnehmer jährlich
schaffen den Weg durch dieses Ausleseverfahren in die staatliche Bergführerausbildung,
die durch die Bundesanstalt für Leibeserziehung, Innsbruck und den
Verband der Österreichischen Bergführer auf verschiedenen Stützpunkten
in den Bergen Österreichs und Europas abgehalten wird. Es folgen nun
ca. 100 Tage praktische und theoretische Ausbildung verteilt auf zwei Jahre
und ca. 10 verschiedene Kurse (Fels, Eis, Schitouren, Hochtouren, und diverse
Spezialdisziplinen ...). Durch eine kommissionelle Abschlussprüfung
erhält der Anwärter die Berechtigung zur Bezeichnung als staatlich
geprüfter Berg- und Schiführer und durch behördliche Genehmigung
den Zugang zur Berufsausübung.
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| Tätigkeitsfelder des Berg- und Schiführerberufes: |
Bergwandern, Bergsteigen, Trekking, Hochtouren, Klettersteige,
Felsklettern, Sportklettern, Canyoning, Schiwandern, Schneeschuhwandern,
Expeditionen, Schitouren, Schihochtouren, Tiefschneefahren, Eisfallklettern,
Führungs- und Ausbildungstätigkeiten in allen genannten Bereichen.
Sicherheitsbeauftragte für Straßen, Schiabfahrten, Wanderwege
und Klettersteige.
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| Gute Gründe sich einen staatlich geprüften Berg-
und Schiführer zum Partner zu nehmen: |
- Sie wollen das Bergsteigen oder eine vorher genannte
Spezialdisziplin von Grund auf richtig lernen.
- Sie wollen einen verlässlichen Partner,
der Sie sicher auf Ihren Traumberg hinauf und wieder herunter bringt.
- Sie sind selbst bergerfahren und gehen gewöhnlich
eigenverantwortlich, wollen aber einmal eine schwierigere Tour mit einem
Spezialisten unternehmen, oder von einem Experten neustes Know-How holen.
- Sie wollen einen Partner, der sich auskennt und
dann Zeit hat, wenn Sie Zeit haben.
- Sie haben wenig Zeit und wollen sich Planung,
Organisation und Durchführung von einem Fachmann abnehmen lassen.
- Sie wollen.....
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| Allgemeine Tarifbestimmungen |
- Wer die Dienste eines Berg- und Schiführers in Anspruch nimmt
(Vertrag nach dem ABGB), hat hiefür den in diesem Verzeichnis bestimmten
Tarif zu entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis enthaltene Tarife unterliegen
der freien Vereinbarung.
- Als allgemeiner Tarif für Berg- und Schitouren bis zum 3. Schwierigkeitsgrad
gilt ein Tagessatz von EUR 250,- inkl. 20 % MwSt. Für den Halbtagessatz
sind EUR 160,-- zu entrichten.
- Der Anspruch auf den Tagessatz erwächst ab einer Gesamtdauer
von fünf Stunden.
- Beteiligen sich mehr als ein Gast an einer Tour so werden für
jede weitere Person Zuschläge von 10 % bei Schi- und Gletschertouren,
und Zuschläge von 25 % bei Fels-, Eis- und Schihochtouren zusätzlich
zum Tagessatz/Tarif berechnet. Für besonders schwierige oder lange
Touren werden für einen weiteren Gast Zuschläge bis zu 70
% berechnet, jedoch kann die Dreierseilschaft aus Sicherheits- und Flexibilitätsgründen
nur eingeschränkt empfohlen werden.
- Der Berg- und Schiführer ist gesetzlich verpflichtet, die Zahl
der gleichzeitig geführten Personen dem Schwierigkeitsgrad der
geplanten Tour, den aktuellen Verhältnissen am Berg und der Leistungsfähigkeit
der zu führenden Personen anzupassen. Der Einsatz eines weiteren
Berg- und Schiführers kann, nach Rücksprache mit dem Gast/den
Gästen, aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Dieser erhält
die gleiche Entlohnung.
- Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren,
Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind
von dem Gast/den Gästen zu tragen.
- Benötigt der Berg- und Schiführer für die Anreise und/oder
Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen
halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise
länger als fünf Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.
- Ist der Berg- und Schiführer nicht in der Lage eine Vereinbarung
einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen
für geeigneten Ersatz zu sorgen.
- Werden Touren auf Wunsch oder Verschuldung des Gastes abgeändert,
so steht dem Berg- und Schiführer der volle Tagessatz/ Tarif zu.
- Wird eine Tour ohne vorherige Absprache vom Gast nicht angetreten,
so steht dem Berg- und Schiführer der volle Tagesatz/Tarif zu.
Bei rechtzeitiger Absprache (mindestens drei Tage vorher) werden nur
noch 50 % des vereinbarten Tarifs berechnet.
- Für Veranstaltungen der Kärntner Bergsteigerschulen gelten
die jeweils festgelegten Preise und Rücktrittsbestimmunen.
- Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen
zu beachten.
- Diese Tarifbestimmung gelten bis auf Widerruf. Eine Erhöhung
erfolgt nach einer Indexsteigerung von mehr als 5%.
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