Heute ist Donnerstag, 9. September 2010; Uhrzeit: 02:27:28

..: WINTER
Schitouren
Schneeschuhwandern
Eisklettern

..: SOMMER
Hochalpine Touren
Klettersteige
Canyoning

..: INFO
Links
Allgemeine Information

Allgemeine Informationen über Bergfürer und deren Tarifbestimmungen

Wer wird Berg- und Schiführer?
Den Beruf des Berg- und Schiführers ergreift, wer es liebt, sich mit der Großartigkeit der Berge und der Natur auseinander zusetzen und diese Freude mit anderen Menschen zu teilen.

Wie wird man Berg- und Schiführer?
Die Ausbildung zum Berg- und Schiführer erfolgt in Österreich nach strengen Kriterien und befindet sich auf international höchstem Niveau. Jährlich unterziehen sich etwa 120 Aspiranten einer praktischen, dreitägigen Eignungsprüfung. Überdurchschnittliches Können als Alpinist in Fels, Eis und Schnee ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Absolvierung. Etwa 30 bis 40 Teilnehmer jährlich schaffen den Weg durch dieses Ausleseverfahren in die staatliche Bergführerausbildung, die durch die Bundesanstalt für Leibeserziehung, Innsbruck und den Verband der Österreichischen Bergführer auf verschiedenen Stützpunkten in den Bergen Österreichs und Europas abgehalten wird. Es folgen nun ca. 100 Tage praktische und theoretische Ausbildung verteilt auf zwei Jahre und ca. 10 verschiedene Kurse (Fels, Eis, Schitouren, Hochtouren, und diverse Spezialdisziplinen ...). Durch eine kommissionelle Abschlussprüfung erhält der Anwärter die Berechtigung zur Bezeichnung als staatlich geprüfter Berg- und Schiführer und durch behördliche Genehmigung den Zugang zur Berufsausübung.

Tätigkeitsfelder des Berg- und Schiführerberufes:
Bergwandern, Bergsteigen, Trekking, Hochtouren, Klettersteige, Felsklettern, Sportklettern, Canyoning, Schiwandern, Schneeschuhwandern, Expeditionen, Schitouren, Schihochtouren, Tiefschneefahren, Eisfallklettern, Führungs- und Ausbildungstätigkeiten in allen genannten Bereichen. Sicherheitsbeauftragte für Straßen, Schiabfahrten, Wanderwege und Klettersteige.

Gute Gründe sich einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer zum Partner zu nehmen:
  • Sie wollen das Bergsteigen oder eine vorher genannte Spezialdisziplin von Grund auf richtig lernen.
  • Sie wollen einen verlässlichen Partner, der Sie sicher auf Ihren Traumberg hinauf und wieder herunter bringt.
  • Sie sind selbst bergerfahren und gehen gewöhnlich eigenverantwortlich, wollen aber einmal eine schwierigere Tour mit einem Spezialisten unternehmen, oder von einem Experten neustes Know-How holen.
  • Sie wollen einen Partner, der sich auskennt und dann Zeit hat, wenn Sie Zeit haben.
  • Sie haben wenig Zeit und wollen sich Planung, Organisation und Durchführung von einem Fachmann abnehmen lassen.
  • Sie wollen.....

Allgemeine Tarifbestimmungen
  • Wer die Dienste eines Berg- und Schiführers in Anspruch nimmt (Vertrag nach dem ABGB), hat hiefür den in diesem Verzeichnis bestimmten Tarif zu entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis enthaltene Tarife unterliegen der freien Vereinbarung.

  • Als allgemeiner Tarif für Berg- und Schitouren bis zum 3. Schwierigkeitsgrad gilt ein Tagessatz von EUR 250,- inkl. 20 % MwSt. Für den Halbtagessatz sind EUR 160,-- zu entrichten.

  • Der Anspruch auf den Tagessatz erwächst ab einer Gesamtdauer von fünf Stunden.

  • Beteiligen sich mehr als ein Gast an einer Tour so werden für jede weitere Person Zuschläge von 10 % bei Schi- und Gletschertouren, und Zuschläge von 25 % bei Fels-, Eis- und Schihochtouren zusätzlich zum Tagessatz/Tarif berechnet. Für besonders schwierige oder lange Touren werden für einen weiteren Gast Zuschläge bis zu 70 % berechnet, jedoch kann die Dreierseilschaft aus Sicherheits- und Flexibilitätsgründen nur eingeschränkt empfohlen werden.

  • Der Berg- und Schiführer ist gesetzlich verpflichtet, die Zahl der gleichzeitig geführten Personen dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Tour, den aktuellen Verhältnissen am Berg und der Leistungsfähigkeit der zu führenden Personen anzupassen. Der Einsatz eines weiteren Berg- und Schiführers kann, nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen, aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Dieser erhält die gleiche Entlohnung.

  • Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den Gästen zu tragen.

  • Benötigt der Berg- und Schiführer für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als fünf Stunden gebührt ihm der volle Tagessatz.

  • Ist der Berg- und Schiführer nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen.

  • Werden Touren auf Wunsch oder Verschuldung des Gastes abgeändert, so steht dem Berg- und Schiführer der volle Tagessatz/ Tarif zu.

  • Wird eine Tour ohne vorherige Absprache vom Gast nicht angetreten, so steht dem Berg- und Schiführer der volle Tagesatz/Tarif zu. Bei rechtzeitiger Absprache (mindestens drei Tage vorher) werden nur noch 50 % des vereinbarten Tarifs berechnet.

  • Für Veranstaltungen der Kärntner Bergsteigerschulen gelten die jeweils festgelegten Preise und Rücktrittsbestimmunen.

  • Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen zu beachten.

  • Diese Tarifbestimmung gelten bis auf Widerruf. Eine Erhöhung erfolgt nach einer Indexsteigerung von mehr als 5%.


  zur Startseite eisberg.peak.at Viktor Steiner | 9822 Mallnitz 57 | Tel.: +43 [0] 676 / 831 41 788 | E-Mail: nach oben